Scheidungsfolgenvereinbarung

Jede Scheidung ist ein bürokratischer Aufwand, der mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung verringert werden kann. Ehegatten müssen sich im Scheidungsverfahren mit finanziellen und rechtlichen Scheidungsfolgesachen wie Unterhaltsfragen, dem Sorgerecht der gemeinsamen Kinder und der Wohnsituation auseinandersetzen. Generell kann jede Scheidungsangelegenheit gerichtlich geklärt werden, was besonders nervenaufreibend, kosten- und zeitintensiv ist. Empfehlenswerter für beide Parteien ist eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten eines Ehepaares, das die Absicht hat, sich scheiden zu lassen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung erspart viel Zeit und Geld und wirkt sich positiv auf das anstehende Scheidungsverfahren aus. In der Vereinbarung werden häufig einvernehmliche Absprachen über die Aufteilung der Vermögensverhältnisse getroffen. Außerdem werden der Ehegattenunterhalt, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sowie die Wohnsituation geregelt. Besteht Streit zwischen den Eheleuten entscheidet das zuständige Familiengericht über die Scheidungsfolgen.

Ab wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich?

Sobald der Entschluss über eine Trennung oder Scheidung feststeht, ist prinzipiell der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Der Vertrag kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach der Scheidung, abgeschlossen werden. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Trennungsfolgenvereinbarung und einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der Unterschied zwischen einer Trennungsfolgenvereinbarung und einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist minimal. Beide Verträge regeln die Folgen einer Trennung und sind inhaltlich nahezu identisch. Die Trennungsfolgenvereinbarung bezieht sich auf Absprachen in der Trennungszeit bis zur Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Angelegenheiten nach der Scheidung.

Auch unverheiratete Paare können eine Trennungsfolgenvereinbarung  schließen. Sinnvoll ist das, wenn gemeinsame Kinder mit im Spiel sind oder es gemeinsame Vermögenswerte wie Immobilien gibt. 

Wie sieht eine Scheidungsfolgenvereinbarung aus?

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich bei einer Scheidung Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, denn mündliche Absprachen sind juristisch kaum durchsetzbar.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann alles geregelt werden, was mit der Scheidung einhergeht. Dabei darf kein Ehepartner unangemessen benachteiligt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die meisten Scheidungsfolgesachen notariell beurkundet werden müssen. Dazu gehören grundsätzlich der Zugewinnausgleich(§ 1378 Abs. III BGB) und der Versorgungsausgleich (§ 7 VerAusglG), der nacheheliche Ehegattenunterhalt (§ 1585c BGB), der Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsansprüche sowie das Übertragen von Immobilieneigentum (311b BGB). Der Notar berät und klärt die Eheleute über mögliche Folgen der Vereinbarung auf. Dabei sollen vor allem die Ehepartner vor unüberlegten Kurzschlussentscheidungen geschützt werden.

Formlos können Ehegatten die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats, offener Verbindlichkeiten und die weitere Nutzung der Wohnung festlegen. Auch das sollte besser schriftlich erfolgen.

Warum ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Die Möglichkeit, Absprachen in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, hat viele Vorteile. Auch für Ehegatten, die sich einvernehmlich trennen, ist ein Vertrag über die Scheidungsfolgesachen ratsam, denn Einigkeit muss nicht von Dauer sein. Kommt es später doch zu Streitigkeiten, können sich beide Seiten auf die Vereinbarung berufen und ihr Recht geltend machen. 

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinfacht das Scheidungsverfahren um ein Vielfaches. Die außergerichtliche Einigung erspart Ehegatten beispielsweise Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie Zeit und Nerven, da Auseinandersetzungen vor Gericht oftmals langwierig sind und eine psychische Belastung darstellen.

Wer erstellt die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind komplexe juristische Dokumente, die professionell durch einen Anwalt vorbereitet werden sollten. Die Wahl eines erfahrenen Anwalts ist dabei wesentlich, denn gerade bei Vermögensangelegenheiten ist es wichtig, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden. Musterdokumente sind wenig hilfreich, da jede Vereinbarung individuellen Besonderheiten entspricht. Letztendlich benötigt man für die Scheidung ohnehin einen Anwalt und sollte hier auf eine kompetente Beratung nicht verzichten. Für beide Seite ist es in der Regel ratsam, sich getrennt voneinander juristischen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen bestmöglich vertreten zu wissen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Das Honorar für das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Rechtsanwalt richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die anfallenden Gebühren orientieren sich am Einkommen und den Vermögenswerten der Ehegatten. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Rechtsanwaltsgebühren. Ferner ist es möglich mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars ist denkbar und üblich. Die Kosten für die Beurkundung beim Notar unterliegen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Kann der Trennungszeitraum bestimmt werden?

Steht eine Scheidung an, müssen Eheleute zunächst das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr einhalten. Das können Sie auch im gegenseitigen Einvernehmen nicht umgehen. Es empfiehlt sich den Trennungszeitpunkt in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung explizit festzuhalten. 

Welche Folgen hat es, keine Scheidungsfolgenvereinbarung zu haben?

Eine Scheidung ohne Scheidungsfolgenvereinbarung kann das gesamte Scheidungsverfahren verzögern und unzufriedenstellende Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss das Familiengericht grundsätzlich automatisch den Versorgungsausgleich regeln, was eine Scheidung erheblich verzögern kann. In einer vertraglichen Übereinkunft können Ehegatten den Rentenausgleich ausschließen bzw. individuell regeln.

Grundsätzlich besteht in jeder Ehe ohne Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Auch das kann vertraglich ausgeschlossen und stattdessen Gütertrennung vereinbart werden.

Können sich beide Parteien über die Scheidungsfolgen nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über finanzielle und rechtliche Angelegenheiten, wie den Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Der Zugewinnausgleich berechnet sich aus dem Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten. Gesetzlich ist der Partner mit dem größeren Zugewinn verpflichtet, die Hälfte an den Ex-Partner auszugleichen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Zugewinn neu ausgehandelt und eine zufriedenstellendere Regelung für beide Seiten gefunden werden.

Wie kann man eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Scheidungsfolgenvereinbarung anzufechten. Prinzipiell ist eine notariell beurkundete Vereinbarung rechtlich bindend, aus bestimmten Gründen jedoch neu verhandelbar. Ändern sich beispielsweise die Lebensumstände erheblich, bestehen Zweifel bezüglich des Vertragsinhalts oder lag bei Erstellung der Vereinbarung gar eine arglistige Täuschung vor, kann ein Rechtsanwalt  einen Antrag auf Abänderung stellen und den Vertrag neu verhandeln. Allerdings ist nach § 124 BGB der Vertrag bei Verdacht auf arglistige Täuschung nur innerhalb eines Jahres anfechtbar.

Ab wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung unwirksam?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann nach § 138 BGB für sittenwidrig erklärt werden, wenn das Gericht die Verhandlungen oder Vereinbarungen im Vertrag als krass ungerecht einstuft. Sollte ein Partner bei Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung unterdrückt, massiv beeinträchtigt, gezwungen oder intellektuell deutlich unterlegen gewesen sein, kann das als sittenwidrig eingestuft werden. Kritisch prüfen die Familiengerichte in der Regel den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleiches sowie den Ehegattenunterhalt für den Fall der Betreuung von kleinen Kindern unter drei Jahren. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Prinzipiell regeln beide Verträge die gleichen Angelegenheiten. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Zeitpunkt des Abschlusses. Eheverträge werden in den meisten Fällen zu Beginn einer Ehe geschlossen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen folgt auf eine Trennung oder Scheidung.

Kontaktinformationen

Haben Sie Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung oder suchen Sie nach einer passenden Beratung für eine anstehende Scheidung? Unser Fachanwalt für Familienrecht Sebastian Weiß in Berlin Pankow/ Prenzlauer Berg berät Sie gerne. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular! 

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