Bei nicht verheirateten Eltern liegt die alleinige elterliche Sorge bei der Mutter, es sei denn die gemeinsame elterliche Sorge wurde durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung beider Eltern oder durch eine gerichtliche Entscheidung des zuständigen Familiengerichtes begründet. 

Wichtige sorgerechtliche Themen sind z. B. die religiöse Erziehung eines Kindes, die Wahl eines Kindergartens bzw. einer Kita, die Schulwahl, die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ein Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann z. B. dann entstehen, wenn ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil mit den Kindern umziehen will, der andere Elternteil aber seine Zustimmung verweigert. 

Ein Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch dann entstehen, wenn ein Elternteil bei der Betreuung gemeinsamer Kinder ein Wechselmodell befürwortet und der andere Elternteil dies ablehnt. Wenn insofern keine Einigkeit erzielt wird, kann ein solcher Streit dann in eine gerichtliche Auseinandersetzung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gipfeln. 

Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie kompetent und ausführlich über alle Aspekte des Sorgerechts.