Öffentliches Baurecht

Wir beraten Bauherren sowie Bauherrengemeinschaften bei der Beantragung und Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir Bauherren sowie Bauherrengemeinschaften hinsichtlich aller im Rahmen der Beantragung und Erteilung eines Bauvorbescheides/einer Baugenehmigung auftretenden bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragestellungen (nach der Bauordnung Berlin (BauO Berlin), dem Baugesetzbuch, (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO)).

Wir klären dabei beispielsweise Fragen nach Art und Maß der zulässigen Nutzung (GRZ/GFZ), des Abstandsflächenrechts, der Brandschutz- bestimmungen und der möglichen Verletzung von Nachbarrechten.

Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Baubehörden auch im Falle von bauordnungsrechtlichen Anordnungen in allen Verfahrensstadien sowie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bzw. eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits.

Ferner sind wir auch im besonderen Städtebaurecht tätig und vertreten unsere Mandanten beispielsweise im Verfahren über die Festsetzung der sogenannten Sanierungsausgleichsabgabe, mit der gerade in Berlin viele Grundstückseigentümer nach Aufhebung eines Sanierungsgebietes zu der Höhe nach nicht gerechtfertigten Zahlungen herangezogen werden.