Trennungsunterhalt

Die Beratung und Vertretung zum Trennungsunterhalt erfolgt in Berlin immer durch unseren Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß.

Zum Trennungsunterhalt beraten wir Sie in Berlin gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg sowie Berlin Mitte und Pankow sowie Weißensee und Friedrichshain.

Der Trennungsunterhalt betrifft die Phase ab Trennung der Ehegatten bis zur rechtskräftigen Ehescheidung.

Der Trennungsunterhalt ist besonders wichtig, da nach der Trennung auch die laufende Versorgung desjenigen Ehegatten gesichert werden muss, der weniger verdient oder gegebenenfalls auch gar keine eigenen Einkünfte hat.

Die Höhe des Trennungsunterhaltes richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen also insbesondere den Einkünften beider Ehegatten und den bei einer Unterhaltsberechnung abzugsfähigen Verbindlichkeiten wie z. B. Immobilienkredite, Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen etc.

Maßstab bei einer Unterhaltsberechnung ist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. In der Trennungsphase soll den Ehegatten jeweils in etwa die Hälfte der ingesamt zur Verfügung stehenden Einkünfte verbleiben.

Eine Ehegattenunterhaltsberechnung wird auch davon beeinflusst, ob Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Auch die jeweilige Wohnsituation wirkt sich auf eine Unterhaltsberechnung aus.

Eine Unterhaltsberechnung sollte immer individuell vorgenommen werden.

Rechtsgebiet

Familienrecht