Scheidung

Die anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren erfolgt in Berlin immer durch unseren Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß.

Zum Thema Scheidung beraten wir Sie in Berlin gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg und Berlin Mitte sowie Friedrichshain und Weißensee und auch in Pankow.

Voraussetzungen einer Scheidung

Gemäß § 1565 BGB kann eine Ehe durch das zuständige Familiengericht geschieden werden, wenn Sie gescheitert ist.

Von einem Scheitern der Ehe ist  gemäß § 1566 Abs. 1 BGB immer auszugehen, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten geschieden werden wollen.  Gemäß § 1566 Abs. 2 BGB wird das Scheitern der Ehe außerdem unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten drei Jahre getrennt leben.

In der Praxis sehen die Familiengerichte allerdings eine Ehe grundsätzlich als gescheitert an, wenn die Ehegatten ein Jahr lang getrennt leben und ein Ehegatte die Widerherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft eindeutig ablehnt.

Vor Ablauf des Trennungsjahres kann eine Ehe gemäß § 1565 Abs. 2 BGB nur geschieden werden, wenn auf Seiten des Antragstellers ein Härtefall vorliegt (z. B. gewalttätige Übergriffe des anderen Ehegatten, Alkoholmissbrauch, schwere Beleidigungen).

Der Begriff des Getrenntlebens ist für eine Scheidung also von entscheidender Bedeutung.

Das Getrenntleben setzt immer eine räumliche Trennung –  z. B. durch Auszug eines Ehegatten – voraus. Weitere Merkmale:

  • getrenntes Übernachten,
  • getrenntes Essen,
  • getrenntes wirtschaften.

Soweit diese Merkmale vorliegen, ist auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich.

Vertretung

Ein wirksamer Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ohne mindestens einen Anwalt geht es nicht.

Im Internet ist häufig zu lesen, ein Anwalt könne bei einer Scheidung beide Ehegatten vertreten. Das ist falsch. Ein Scheidungsanwalt darf niemals zwei Personen vertreten, wenn widerstreitende Interessen im Raum stehen, was bei Ehegatten grundsätzlich immer denkbar ist.

Unter folgenden Bedingungen ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt allerdings möglich:

  • Wir stellen für einen Ehegatten den Scheidungsantrag.
  • Die Ehegatten sind sich über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig.
  • Der Antragsgegner stimmt der Scheidung nur zu und stellt keine eigenen Anträge.

Um zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, können wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auch gerne Beratungsgespräche mit beiden Ehegatten durchführen. Weitere Informationen zur anwaltlichen Beratung von zwei scheidungswilligen Ehegatten erhalten Sie hier.

Rechtsgebiete

Familienrecht
Scheidung