Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht  befasst sich mit dem Recht der unbeweglichen Sachen.

Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte (zum Beispiel Erbbaurecht) und die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen (zum Beispiel Grundschulden und Hypotheken) gemeint.

Das Grundstücksrecht ist einerseits geprägt von einem stark formalen Verfahrensrecht. Dieses Recht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO). Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Andererseits regelt das Grundstücksrecht inhaltlich die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.

Im Grundstücksrecht werden Sie in Berlin durch unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Tilo Krause und Jan Hartmann betreut.

Rechtsgebiete

Immobilienrecht
Grundstücksrecht

Ansprechpartner

Tilo Krause
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
krause@krause-creutzburg.de

Daniel Creutzburg
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
creutzburg@krause-creutzburg.de

Jan Hartmann
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
hartmann@krause-creutzburg.de

Niklas Stolze
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
stolze@krause-creutzburg.de

Sten Köplin-Fritsche
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
koeplin@krause-creutzburg.de

Thomas Kasper
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
kasper@krause-creutzburg.de